Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Vertragsgrundlagen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem beauftragten Unternehmen ("Auftragnehmer") und seinem Kunden ("Auftraggeber") soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlich individueller anderslautender Abreden oder Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern ausschließlich. Dem formularmäßigen Verweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.
II. Vertragsschluss
1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Vertragsurkunde oder der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
2. Die als "Kostenrahmen", "Kostenskizze" oder "Grobkostenkalkulation" bezeichneten Informationen des Auftragnehmers sind unverbindlich.
III. Mietweise Überlassung
1. Sind Gegenstände des Auftragnehmers dem Auftraggeber leih- oder mietweise überlassen worden, so hat auf Wunsch des Auftragnehmers unmittelbar nach Veranstaltungsbeendigung eine förmliche Rückgabe des Mietgegenstandes stattzufinden.
2. Solchermaßen leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben.
3. Rückgabebestätigungen des Auftragnehmers erfolgen stets nur unter Vorbehalt einer konkreten Überprüfung.
4. Mietgebühren werden, soweit Anderes ausdrücklich nicht vereinbart ist, nach Kalendertagen berechnet.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Dauer der mietweisen Überlassung von Gegenständen eine angemessene Kaution zu verlangen.
IV. Preise
1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben.
2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter Bestellung Gültigkeit.
3. Die Angebotspreise gelten 3 Monate ab Vertragsschluss. Sind über diese 3 Monate hinausgehende Lieferfristen vereinbart, ist der Auftragnehmer berechtigt, Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5 % über dem Preis bei Vertragsschluss liegt.
4. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, einen hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen.
5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
V. Lieferung / Transport
1. Ist für den Beginn der Ausführung bzw. die Fertigstellung keine ausdrückliche Frist vereinbart, so gilt der genannte Fertigstellungs-/Liefertermin nur annähernd.
2. Mit vom Auftraggeber nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs-/Liefertermine die Verbindlichkeit.
3. Treten vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, verlängert sich die Liefer-/Fertigstellungsfrist entsprechend.
4. Die Erzeugnisse und Gegenstände des Auftragnehmers reisen stets auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
VI. Kreditgrundlage
Voraussetzung der Leistungspflichten des Auftragnehmers ist die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers. Der Auftragnehmer kann Vorkasse oder anderweitig geeignete Sicherstellung des Vergütungsanspruchs verlangen.
VII. Abnahme / Übergabe
1. Eine Abnahme bzw. Übergabe erfolgt regelmäßig förmlich und unverzüglich nach Fertigstellung.
2. Hat der Auftraggeber die Leistung ohne vorhergehende förmliche Abnahme in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit der Benutzungshandlung als erfolgt.
3. Noch ausstehende Teilleistungen oder gerügte Mängel werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben.
VIII. Aufrechnung und Abtretung
1. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen erfolgen.
2. Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers übertragbar.
IX. Mängelhaftung
1. Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist.
2. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, kann der Auftraggeber zunächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.
X. Haftung
1. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten beruhen.
2. Soweit fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist die Haftung der Höhe nach auf solche Schäden beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
3. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm leih- und mietweise überlassenen Gegenstände bis zur Höhe der Wiederherstellungskosten oder des Neuanschaffungswertes.
XI. Versicherung
1. Für vom Auftraggeber veranlasste Transporte wird das Versandgut nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers versichert.
2. Offenkundige Transportschäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich zu melden.
XII. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche zu übereignende Liefergegenstände und Leistungsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten Eigentum des Auftragnehmers.
XIII. Verwertungs- und Nutzungsrechte, Konzeption
1. Angebote, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen und Konzeptbeschreibungen des Auftragnehmers bleiben mit allen Rechten im Eigentum des Auftragnehmers.
2. Änderungen von Planungen, Entwürfen und Konzepten dürfen nur vom Auftragnehmer vorgenommen werden.
6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
XIV. Vertragsbeendigung
1. Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne dass der Auftragnehmer hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 50% der dafür vereinbarten Vergütung als ersparte Aufwendungen vereinbart.
3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
XV. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des Internationalen Privatrechts.